Sonderurlaub
Schüler*innen können keine Freistellung beantragen, dafür aber einen Sonderurlaub erbitten. Dies gilt auch für Beschäftigte, sofern keine (weitere) Freistellung für eine Maßnahme beantragt werden kann. Auf Sonderurlaub besteht kein Rechtsanspruch und es bedarf in diesem Fall jeweils der Entscheidung der Schulleitung oder des Arbeitgebers.
Gerne unterstützen wir als Hessische Turnjugend die Bitte auf Sonderurlaub für unsere Maßnahmen, die in die Unterrichts- bzw. Arbeitszeit fallen.
- die geplante Maßnahme inkl. Nennung des betreffenden Zeitraumes für den Sonderurlaub
- die eigene Adresse
- eigene ehrenamtliche Tätigkeiten
- die Schul- bzw. Arbeitsadresse inkl. Ansprechperson
Alle Informationen bitte per Mail an info senden. Wir erstellen ein Schreiben mit allen notwendigen Informationen zur Maßnahme etc. für die Schulleitung oder den Arbeitgeber. Dieses Schreiben kann unterstützend mit der Bitte um Sonderurlaub bei der Schulleitung oder dem Arbeitgeber eingereicht werden. @htj.de
Hessische Turnjugend
069677377280
info@htj.de