Freistellung für Ehrenamtliche
Zur Unterstützung des ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements in der Kinder- und Jugendarbeit gibt es in Hessen eine gesetzliche Freistellungsregelung nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch (HKJGB).
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer*innen und Auszubildende ab 16 Jahren (nicht Selbstständige).
Umfang der Freistellung
Die Freistellung kann bis zu 12 Arbeitstage pro Kalenderjahr betragen.
Sie kann unter anderem genutzt werden für:
- Mitarbeit bei Freizeiten und Camps
- Teilnahme an Tagungen und Fortbildungen von Jugendverbänden
- Aus- und Fortbildungen im Jugendsport
Antrag auf Gewährung einer Freistellung – Arbeitnehmer*innen
Wichtig: Neues Antragsverfahren
Das Verfahren zur Beantragung der Freistellung hat sich geändert. Der Antrag wird jetzt ausschließlich online gestellt.
Eine postalische Zusendung oder ein PDF-Versand per E-Mail ist nicht mehr möglich.
Weitere Informationen und Links
Informationen zum Bildungsurlaub bei Lizenzausbildungen gibt es hier.
In Hessen erhalten private Arbeitgebende auf Antrag beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden eine Erstattung des gezahlten Arbeitsentgeltes. Unter diesem Link finden sich alle nötigen Informationen und Anträge dazu.
Hilfe & Kontakt
Bei Fragen oder wenn du Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags benötigst, wende dich bitte an
Nina Schremb.
