Freistellung für Ehrenamtliche

Zur Unterstützung des ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements in der Kinder- und Jugendarbeit gibt es in Hessen eine gesetzliche Freistellungsregelung nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch (HKJGB).

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer*innen und Auszubildende ab 16 Jahren (nicht Selbstständige).

Umfang der Freistellung

Die Freistellung kann bis zu 12 Arbeitstage pro Kalenderjahr betragen.
Sie kann unter anderem genutzt werden für:

  • Mitarbeit bei Freizeiten und Camps
  • Teilnahme an Tagungen und Fortbildungen von Jugendverbänden
  • Aus- und Fortbildungen im Jugendsport

Antrag auf Gewährung einer Freistellung – Arbeitnehmer*innen

Wichtig: Neues Antragsverfahren

Das Verfahren zur Beantragung der Freistellung hat sich geändert. Der Antrag wird jetzt ausschließlich online gestellt.
Eine postalische Zusendung oder ein PDF-Versand per E-Mail ist nicht mehr möglich.

Weitere Informationen und Links

Informationen zum Bildungsurlaub bei Lizenzausbildungen gibt es hier.

In Hessen erhalten private Arbeitgebende auf Antrag beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden eine Erstattung des gezahlten Arbeitsentgeltes. Unter diesem Link finden sich alle nötigen Informationen und Anträge dazu.

Hilfe & Kontakt

Bei Fragen oder wenn du Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags benötigst, wende dich bitte an
Nina Schremb.