Sonder-Urlaub
Schüler und Schülerinnen können auch um Sonder-Urlaub bitten.
Das geht, wenn sie freiwillig für Kindern und Jugendliche arbeiten wollen.
Sie können sich nicht vom Unterricht befreien lassen.
Es gibt auch Sonder-Urlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Sie können um Sonder-Urlaub bitten, wenn sie keine Freistellung mehr bekommen.
Die Schule oder der Betrieb müssen zustimmen.
Es gibt aber kein Recht auf Sonder-Urlaub.
Die Hessische Turn-Jugend unterstützt euch gerne,
wenn ihr um Sonder-Urlaub bitten wollt.
Bei Fragen und für alle Informationen könnt ihr euch
an das HTJ-Büro wenden.
Ihr könnt eine E-Mail schreiben oder anrufen.
Hessische Tunjugend
069677377280
info@htj.de