Damit Sportlehrkräfte, Übungsleiter*innen sowie Erzieher*innen und Pädagogen ein Minitrampolin oder ein (großes) Trampolin im Sportunterricht einsetzen dürfen, muss eine Qualifikation - der sogenannte Trampolinschein - erworben werden. Die Hessische Turnjugend bietet jedes Jahr eine Kompaktqualifikation an, die sowohl das Turnen am Minitrampolin als auch das Trampolinturnen (in der Schule) behandelt und sich über drei Lehrgangstage erstreckt. Ziel der Qualifikation sind das Erlernen von spezifischen Kenntnissen und der Methodik rund um das Trampolinturnen.
Für November sind dafür zwei neue Termin angesetzt, eine Anmeldung ist nun möglich:
Meldeschluss ist bei beiden Termin jeweils der 20. Oktober 2021. Bei Fragen zur Trampolin-Qualifikation steht Patrick Vogler aus dem HTJ-Büro zur Verfügung.